Swissmedic ergänzt die bestehenden Wegleitungen um eine strukturierte FAQ Sammlung, zu zentralen Vorgaben und Abläufen des Risikomanagements von Humanarzneimitteln
Die Registrierung von MEP-DEVIT-Produkten nach Art. 108 MepV wird in swissdamed zum 1. Juli 2026 Pflicht, wobei eine Übergangfrist bis zum 31. Dezember 2026 gilt.
Die Registrierung von Produkten, Systemen und Behandlungseinheiten nach Art. 108 MepV wird in swissdamed zum 1. Juli 2026 Pflicht, wobei eine Übergangfrist bis zum 31. Dezember 2026 gilt.
Mit der neuen «Schweizerischen Guten Praxis der Materiovigilance im Spital» (GPMV-Spital) veröffentlicht Swissmedic eine Leitlinie, die Spitäler, dort tätige Fachpersonen sowie Vigilance-Kontaktpersonen für Medizinprodukte bei der korrekten Umsetzung der Materiovigilance unterstützen soll
Zur Klärung der heilmittelrechtlichen Abgrenzung zwischen Herstellung und Applikationsvorbereitung hatte Swissmedic per 1. Juni 2025 eine dringliche Änderung der Regeln der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph. Helv.) in Kraft gesetzt