Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Antrag Orphan Status
Antrag BZV
Verfahren mit Voranmeldung
Antrag Befristete Zulassung
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