Die Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213) und die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV; SR 812.219) legen Anforderungen und Verantwortungen für die Akteure fest, welche an der Lieferkette von Medizinprodukten beteiligt sind. Im folgenden Merkblatt werden die Rollen des Schweizer Bevollmächtigten, des Importeurs und des Händlers sowie deren Pflichten dargelegt.
Im September 2024 machte Swissmedic zudem alle registrierten Schweizer Bevollmächtigten und Importeure auf die Übergangsbestimmungen altrechtlicher Produkte aufmerksam und forderte sie auf, die Produkte diesbezüglich zu überprüfen. Folgendes Schreiben wurde an alle bei Swissmedic registrierten Schweizer Bevollmächtigten und Importeure versendet.