Swissmedic und die Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF) haben am 3. Februar 2020 eine weitere Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Swissmedic engagiert sich seit 2015 in diesem Rahmen in der Entwicklungszusammenarbeit. Die Parteien verpflichten sich nun für weitere drei Jahre, ressourcenarmen Ländern einen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Die Erneuerung der Finanzierungsvereinbarung ist für Swissmedic strategisch wichtig. Laufende Projekte und die Entwicklungszusammenarbeit können so nachhaltig weitergeführt werden.
Im Januar 2014 haben die BMGF, das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Memorandum of Understandig (MoU) unterzeichnet. Ziel dieser Absichtserklärung ist die Stärkung der Regulierungssysteme in ressourcenarmen Ländern. Damit soll insbesondere in Ländern Afrikas südlich der Sahara ein besserer Zugang zu Heilmitteln ermöglicht werden. So sollen kranke Menschen möglichst schnell mit qualitativ hochwertigen, lebensrettenden Arzneimitteln versorgt werden können. Swissmedic stellt dabei insbesondere ihr Know-how zum Aufbau effektiver Regulierungssysteme zur Verfügung.
Entwicklung unterschiedlicher Projektkomponenten
Seit der Unterzeichnung der ersten Finanzierungsvereinbarung im Dezember 2015 hat Swissmedic gemeinsam mit der World Health Organization (WHO), der BMGF und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ein Programm entwickelt, das aktuell aus drei Projektkomponenten besteht:
- Projektkomponente I: Unterstützung von regionalen Harmonisierungsinitiativen in Afrika, wobei Swissmedic-Experten bei der Entwicklung, Umsetzung und Aktualisierung technischer Leitlinien sowie zum Kapazitätsaufbau der lokalen Regulierungsbehörden und regionalen Gemeinschaften beitragen (African Medicines Regulatory Harmonization Programme, AMRH).
- Projektkomponente II: Verfahren von Swissmedic für die wissenschaftliche Beratung und Zulassung für Global Health Products (Marketing Authorisation for Global Health Products, MAGHP).
- Projektkomponente III: Trainings und Schulungen von Swissmedic für Regulierungsbehörden in ressourcenarmen Ländern.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für das Engagement von Swissmedic in der Entwicklungszusammenarbeit findet sich im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG):
Art. 69 Aufgaben
1 Das Institut erfüllt die Aufgaben, die ihm gemäss diesem Gesetz sowie weitere Bundesgesetzen zugewiesen sind.
1bis Der Bundesrat kann dem Institut gegen Abgeltung weitere Aufgaben übertragen, die in engem Bezug zu den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben stehen und deren Erfüllung nicht beeinträchtigen.
2 Das Institut kann gegen Entgelt Dienstleistungen im Rahmen der Aufgaben nach diesem Gesetz für andere Behörden und internationale Organisationen erbringen, sofern diese die Unabhängigkeit des Instituts nicht gefährden.
Finanzierungsrahmen
Die neue Finanzierungsvereinbarung, die am 3. Februar 2020 in Kraft getreten ist, sieht einen Finanzierungsbeitrag von 900'000.- US$ in drei Tranchen für die Tätigkeiten ab Februar 2020 bis März 2023 vor. Die Beiträge für die Entwicklungszusammenarbeit werden zweckgebunden eingesetzt (Lohnzahlungen der Mitarbeitenden, Kursleiter, Reisespesen). Die Verrechnung wird in der Buchhaltung von Swissmedic separat geführt.
Letzte Änderung 14.07.2020