Meldung von vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch Patientinnen und Patienten

Swissmedic ist für die Überwachung der Sicherheit der Arzneimittel zuständig. Dies umfasst die Entgegennahme und Evaluation von Meldungen zu Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfstoffen einschliesslich Covid-Impfstoffen. Swissmedic beantwortet jedoch keine Anfragen zu individuellen Therapie- oder Impffragen und gibt keine entsprechenden Empfehlungen ab. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

Das Schweizer Heilmittelgesetz sieht vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten, Patientinnen und Patienten und deren Organisationen sowie interessierte Dritte der Swissmedic unerwünschte Wirkungen von Heilmitteln und Vorkommnisse melden können.

Bitte denken Sie daran, dass diese Meldung nicht ein Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Apothekerin/Apotheker ersetzt, wenn Sie aufgrund unerwünschter vermuteter Nebenwirkungen oder eines Vorkommnisses besorgt sind.

Eine allgemeine Nebenwirkung eines Arzneimittels oder eine vermutete Nebenwirkung in Zusammenhang mit einem Covid-19-Impfstoff melden

Privatpersonen können alle Meldungen über vermutete Nebenwirkungen von Humanarzneimitteln über ein Web-Formular bei Swissmedic einreichen. Sie können eine Nebenwirkung für sich oder auch im Namen einer anderen Person wie etwa im Namen eines Kindes oder eines/einer Angehörigen melden.

Wichtige Hinweise zur Meldung durch Privatpersonen

Beachten Sie, dass eine Nebenwirkungsmeldung weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Diagnose ersetzt. Auch wenn im Einzelfall ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Verabreichung eines Arzneimittels oder einer Impfung und dem Auftreten eines Symptoms oder einer Erkrankung besteht, bedeutet dies nicht zwingend, dass das Arzneimittel bzw. der Impfstoff auch tatsächlich die Ursache war. Andere mögliche Ursachen, die allenfalls gezielte therapeutische Massnahmen erforderlich machen, können nur mit ärztlicher Diagnose ausgeschlossen werden.

Wenn Sie Symptome bemerken, die eine Nebenwirkung sein könnten, wenden Sie sich in erster Linie an diejenige Stelle, welche Ihnen die Medikamente verschrieben, abgegeben oder verabreicht hat. Konsultieren Sie bei Beschwerden immer ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt. Medizinische Fachpersonen können beurteilen, ob es sich um eine meldepflichtige Nebenwirkung oder eher um Beschwerden anderer Ursache handelt. Bitten Sie allenfalls ihre medizinische Fachperson (Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker), die Nebenwirkung zu melden.

Mit der Meldung von Nebenwirkungen oder entsprechenden Verdachtsfällen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für sichere Arzneimittel und Impfstoffe. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Swissmedic keine individuellen Therapie- oder Gesundheitsfragen beantwortet und keine entsprechenden Empfehlungen abgibt.

Allgemeine Informationen

FAQ

14.07.2022

Nebenwirkungen elektronisch melden: Neues Online-Meldeformular für Betroffene oder deren Angehörige

Privatpersonen können Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen neu über ein Web-Formular an Swissmedic melden

Support/Kontakt


Adresse

Swissmedic
Einheit Pharmacovigilance
Hallerstrasse 7
3012 Bern (Schweiz)

Hinweise zu Anfragen

Bitte haben Sie Verständnis, dass Swissmedic weder individuelle Therapie- oder Impffragen beantworten noch entsprechende Empfehlungen abgeben kann. Wenden Sie sich zur Diagnose und Therapie der Symptome oder Beschwerden immer an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Letzte Änderung 28.02.2023

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