Nebenwirkungen elektronisch melden: Neues Online-Meldeformular für Betroffene oder deren Angehörige

Privatpersonen können Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen neu über ein Web-Formular an Swissmedic melden

14.07.2022

Die Auswertung vermuteter Nebenwirkungsmeldungen sind ein wichtiger Baustein, um die Sicherheit von Arzneimitteln kontinuierlich zu überwachen. Medizinische Fachpersonen sind durch das Heilmittelgesetz verpflichtet, schwere oder noch unbekannte Nebenwirkungen an Swissmedic zu melden. Sie benützen dafür seit einigen Jahren das eGovernment-Portal «ElViS» (Elektronisches Vigilance System).

Patientinnen und Patienten, Angehörige oder interessierte Dritte können auch ohne medizinische Fachkenntnisse Nebenwirkungen und Vorkommnisse elektronisch an Swissmedic melden.

Das neue Online-Formular für Nebenwirkungsmeldungen durch Privatpersonen gewährleistet eine sichere Übertragung der Daten. Die meldende Person gibt alle für eine gültige und verwertbare Meldung erforderlichen Daten selber strukturiert ein. Sie erhält eine automatische Eingangsbestätigung für das Formular innerhalb der Anwendung – es erfolgt keine zusätzliche Benachrichtigung per Mail. Die Daten werden direkt in die Schweizerische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen, die Pharmacovigilance-Datenbank von Swissmedic, eingetragen.

Swissmedic prüft alle eingehenden Meldungen. Die medizinisch-fachliche Beurteilung erfolgt in Zusammenarbeit mit den sechs regionalen Pharmacovigilance-Zentren in Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano und Zürich. Sind Rückfragen nötig, werden die meldenden Personen per E-Mail kontaktiert und erhalten einen Link, über den sie ergänzende Informationen online nacherfassen können.

Alle Meldungen, die bei Swissmedic eingehen, werden in anonymisierter Form auch an die jeweilige Zulassungsinhaberin der Arzneimittel weitergeleitet und in der globalen Pharmacovigilance-Datenbank der WHO in Uppsala (Schweden) aufgenommen. Damit stehen die Meldungen auch für internationale Analysen zur Verfügung.

Die Meldung von Nebenwirkungen oder entsprechenden Verdachtsfällen sind ein wichtiger Beitrag für sichere Arzneimittel und Impfstoffe, ersetzen aber nie eine ärztliche Untersuchung oder Diagnose. Patientinnen und Patienten müssen sich für Gesundheitsfragen immer an ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt wenden. Swissmedic kann keine individuellen Therapie- oder Gesundheitsfragen beantworten und keine entsprechenden Empfehlungen abgeben.

Wichtige Hinweise zur Meldung durch Privatpersonen

Beachten Sie, dass eine Nebenwirkungsmeldung weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Diagnose ersetzt. Auch wenn im Einzelfall ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Verabreichung eines Arzneimittels oder einer Impfung und dem Auftreten eines Symptoms oder einer Erkrankung besteht, bedeutet dies nicht zwingend, dass das Arzneimittel bzw. der Impfstoff auch tatsächlich die Ursache war. Andere mögliche Ursachen, die allenfalls gezielte therapeutische Massnahmen erforderlich machen, können nur mit ärztlicher Diagnose ausgeschlossen werden.

Wenn Sie Symptome bemerken, die eine Nebenwirkung sein könnten, wenden Sie sich in erster Linie an diejenige Stelle, welche Ihnen die Medikamente verschrieben, abgegeben oder verabreicht hat. Konsultieren Sie bei Beschwerden immer ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt. Medizinische Fachpersonen können beurteilen, ob es sich um eine meldepflichtige Nebenwirkung oder eher um Beschwerden anderer Ursache handelt. Bitten Sie allenfalls ihre medizinische Fachperson (Ärztin/Arzt, Apothekerin/Apotheker), die Nebenwirkung zu melden.

Mit der Meldung von Nebenwirkungen oder entsprechenden Verdachtsfällen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für sichere Arzneimittel und Impfstoffe. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass Swissmedic keine individuellen Therapie- oder Gesundheitsfragen beantwortet und keine entsprechenden Empfehlungen abgibt.

Die Meldungen von Nebenwirkungen sind häufig der erste Hinweis auf bislang unbekannte oder unzureichend beschriebene Risiken von Arzneimitteln und Impfstoffen. Sie können der Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen sein, um potenzielle Risiken zu bestätigen und noch genauer zu analysieren. In der Regel sind mehrere Meldungen nötig, damit von einem ersten Hinweis auf ein Risiko ausgegangen werden kann.