Zur Klärung der heilmittelrechtlichen Abgrenzung zwischen Herstellung und Applikationsvorbereitung hatte Swissmedic per 1. Juni 2025 eine dringliche Änderung der Regeln der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph. Helv.) in Kraft gesetzt
Zur Klarstellung der heilmittelrechtlichen Abgrenzung zwischen Herstellung und Applikationsvorbereitung setzt Swissmedic per 1. Juni 2025 eine dringliche Änderung der Regeln der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen der Schweizerischen Pharmakopöe in Kraft