Ab 1. Juli 2026 müssen Medizinprodukte in swissdamed registriert werden. Die Registrierung pro UDI-DI ist gebührenpflichtig.
Höhe der Gebühren
- CHF 200 für das erste Produkt und CHF 20 für jedes weitere Produkt pro Jahr
- Maximal CHF 10'000 pro Jahr und Hersteller bzw. Person, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellt (ab 492 Produkten pro Jahr entstehen keine weiteren Kosten)
Wann fallen erstmalig Gebühren an?
- Am 31.12.2026 für alle UDI-DIs mit dem Status 'Auf dem Markt'
- keine Gebühr, wenn das Produkt per 31.12.2026 als 'Wird nicht mehr in Verkehr gebracht' markiert ist
Abrechnung
- Erste Rechnung für per 31.12.2026 registrierte Produkte im Januar 2027
- Danach regelmässige Abrechnung ausschliesslich für neue Registrierungen ab 01. Januar 2027
- Die Registrierungsgebühr wird jährlich auf Grundlage der Anzahl der in dem jeweiligen Kalenderjahr neu registrierten Produkte berechnet
Wichtig
- Gebühren gelten pro Hersteller bzw. Person, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellt (nicht pro CH‑REP)
- Updates bestehender Daten sind kostenlos
- Neuregistrierung eines Produkts, das «discarded» wurde, ist kostenpflichtig
- Rechnungstellung erfolgt für ausländische Hersteller bzw. Personen, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellen, an den CH-REP