Registrierungsgebühr

Ab 1. Juli 2026 müssen Medizinprodukte in swissdamed registriert werden. Die Registrierung pro UDI-DI ist gebührenpflichtig. 

Höhe der Gebühren 

  • CHF 200 für das erste Produkt und CHF 20 für jedes weitere Produkt pro Jahr
  • Maximal CHF 10'000 pro Jahr und Hersteller bzw. Person, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellt (ab 492 Produkten pro Jahr entstehen keine weiteren Kosten) 

Wann fallen erstmalig Gebühren an? 

  • Am 31.12.2026 für alle UDI-DIs mit dem Status 'Auf dem Markt'
  • keine Gebühr, wenn das Produkt per 31.12.2026 als 'Wird nicht mehr in Verkehr gebracht' markiert ist 

Abrechnung 

  • Erste Rechnung für per 31.12.2026 registrierte Produkte im Januar 2027 
  • Danach regelmässige Abrechnung ausschliesslich für neue Registrierungen ab 01. Januar 2027
  • Die Registrierungsgebühr wird jährlich auf Grundlage der Anzahl der in dem jeweiligen Kalenderjahr neu registrierten Produkte berechnet

Wichtig 

  • Gebühren gelten pro Hersteller bzw. Person, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellt (nicht pro CH‑REP)
  • Updates bestehender Daten sind kostenlos 
  • Neuregistrierung eines Produkts, das «discarded» wurde, ist kostenpflichtig
  • Rechnungstellung erfolgt für ausländische Hersteller bzw. Personen, die Systeme oder Behandlungseinheiten zusammenstellen, an den CH-REP