Im UDI Devices Modul von swissdamed müssen ab 1. Juli 2026 alle Produkte, Systeme und Behandlungseinheiten registriert werden, die ab diesem Datum in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.
Die Registrierungspflicht gilt für Produkte nach geltendem Recht (MepV, IvDV) sowie für altrechtliche («Legacy») Produkte gemäss Art. 101 MepV resp. Art. 82 IvDV, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Registrierungspflicht weiterhin in Verkehr gebracht werden.
Produkte, Systeme oder Behandlungseinheiten, welche nach Inkrafttreten der Registrierungspflicht am 1. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden:
- müssen vor dem Inverkehrbringen in swissdamed registriert werden
- bis 31. Dezember 2026 gilt jedoch eine Übergangsfrist*
Produkte, Systeme und Behandlungseinheiten, welche vor Inkrafttreten der Registrierungspflicht am 1. Juli 2026 in Verkehr gebracht wurden und nach der Übergangsfrist (31. Dezember 2026) weiterhin in Verkehr gebracht werden:
- müssen bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist der Registrierungspflicht (31. Dezember 2026) in swissdamed registriert werden*
Die Registrierung erfolgt gemäss den am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Bestimmungen in Art. 17 Abs. 5 MepV und Art. 16 Abs. 5 IvDV (AS 2024 742 - Verordnung über In-vitro-Diagnosti... | Fedlex).
* Ausnahme: Eine sofortige Registrierungspflicht ohne Übergangsfrist gilt ab 1. Juli 2026 für Produkte sowie für Systeme und Behandlungseinheiten, für die eine Meldung an Swissmedic aufgrund eines schwerwiegenden Vorkommnisses, einer Sicherheitskorrekturmassnahme im Feld oder eines Trends erfolgen muss.
Grundsätzlich sind alle Produktdaten, die in swissdamed registriert werden, öffentlich einsehbar.