Wirtschaftsakteure müssen sich vor dem ersten Inverkehrbringen eines Produkts in der Schweiz bei Swissmedic registrieren (gemäss Art. 55 MepV bzw. Art. 48 IvDV).
Anträge zur Registrierung und zur Änderung der CHRN, sowie Meldungen von Mandaten, erfolgen im Actors Modul von swissdamed.
CHRN (Swiss single registration number)
Gestützt auf die Medizinprodukteverordnung (MepV; SR 812.213) und die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV; SR 812.219) teilt Swissmedic auf Antrag des betroffenen Wirtschaftsakteurs eine einmalige schweizerische Registrierungsnummer (CHRN) zu, welche eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Dem Antrag ist ein Nachweis über den Sitz in der Schweiz beizufügen (Handelsregisterauszug bzw. Niederlassungsausweis).
Die CHRN setzt sich aus der Abkürzung «CHRN», der Abkürzung für die beantragte Rolle und einer achtstelligen Ziffernfolge zusammen (Beispiel: CHRN-MF-23456789), wie in der folgenden Abbildung erläutert:

