Melden Sie sich mit Ihrem CH-LOGIN oder AGOV-Login an. Gehen Sie auf die Registerkarte “Registrierung Unternehmen” und klicken Sie auf die Schaltfläche “Registrierung neues Unternehmen”. Suchen Sie Ihr Unternehmen und bestätigen Sie die Unternehmensdaten. Es wird ein Brief mit dem Verifizierungscode an die Adresse des Unternehmens gesendet. Nach Eingabe des Verifizierungscodes ist Ihr Unternehmen registriert.
Actors Module
• Unternehmen
Warten Sie mindestens eine Woche nach der Registrierung der Firma auf das Eintreffen des Briefs und kontaktieren Sie dann ggf. das swissdamed-Support-Team über Support (swissmedic.ch).
Kontaktieren Sie das swissdamed-Support-Team über Support (swissmedic.ch) und geben Sie dabei folgende Informationen an: Firmenname, Vorname, Nachname sowie E-Mail-Adresse der Person, die als Company Admin eingetragen werden soll. Zusätzlich ist ein Handelsregisterauszug erforderlich – bzw. eine Wohnsitzbestätigung, falls es sich um eine natürliche Person handelt.
- Wenn Ihr Unternehmen über Zefix registriert wurde, werden die Angaben zu Ihrem Unternehmen automatisch mit Zefix synchronisiert. Deshalb müssen zuerst die Daten in Zefix aktualisiert werden. Diese werden dann in swissdamed übernommen.
- Wenn Ihr Unternehmen manuell registriert wurde oder Sie die automatische Synchronisierung mit Zefix abgelehnt haben, können Sie die Unternehmensdaten in der Übersicht "Meine Akteure" in der Registerkarte "Registrierte Unternehmen" durch klicken auf das Stiftsymbol ändern. Für Änderungen des Unternehmensnamens wenden Sie sich bitte an das swissdamed-Support-Team über Support (swissmedic.ch).
• Akteur
Wenn Ihr Unternehmen registriert und verifiziert ist, wird es unter "Meine Akteure" auf der Registerkarte "Registrierte Unternehmen" angezeigt. Klicken Sie auf die Schaltfläche “+“ neben dem Unternehmen, um einen Antrag für einen neuen Akteur zu erstellen.
Der eingereichte Antrag für die Registrierung eines Akteurs ist in der Übersicht "Meine Akteure" in der Registerkarte "Akteurregistrierungsanträge" zu finden.
Wenn der Registrierungsantrag angenommen wird, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, die Ihre CHRN enthält
In der Übersicht “Meine Akteure” in der Registerkarte “Registrierte Akteure”. Die Daten der hervorgehobenen Akteure müssen validiert werden. Öffnen Sie dazu die Übersicht zu Ihrem Antrag auf Registrierung eines Akteurs (Stiftsymbol rechts unter "Aktion") und überprüfen Sie die Daten. Aktualisieren und validieren Sie die Daten gegebenenfalls.
Öffnen Sie die Angaben zur Akteurregistrierung, indem Sie unter "Meine Akteure" auf der Registerkarte "Registrierte Akteure" auf das Stiftsymbol rechts unter "Aktion" klicken, und nehmen Sie die gewünschten Änderungen vor.
Entweder bedeutet dies, dass die Daten Ihres Akteurs automatisch vom System durch Synchronisation mit Zefix geändert wurden, oder Ihr Akteur wurde seit 365 Tagen oder 720 Tagen nicht mehr aktualisiert. Vergewissern Sie sich daher, dass die Daten Ihres Akteurs auf dem neuesten Stand sind und bestätigen Sie dies.
Öffnen Sie als Actor Admin die Akteurangaben eines registrierten Akteurs und klicken Sie auf die Schaltfläche "Akteur inaktivieren" oben rechts im Mandat. Bestätigen Sie im Pop-up-Fenster, dass der Akteur inaktiviert werden soll (er kann nicht wieder aktiviert werden).
Kontaktieren Sie dafür das swissdamed-Support-Team über Support (swissmedic.ch).
Die Reaktivierung kann nach Prüfung durch Swissmedic gebührenpflichtig durchgeführt werden. Die Registrierung eines Wirtschaftsakteurs kann reaktiviert werden, wenn der verknüpfte UID Eintrag des Unternehmens im Zefix den Status "aktiv" oder "in Auflösung" hat.
Nach der Reaktivierung des Wirtschaftsakteurs (CHRN) fällt dieser in den Status "Aktion erforderlich". Die CHRN Daten des Akteurs müssen dadurch innerhalb von 30 Tagen validiert und bestätigt werden.
Gemäss Art. 4 Abs. 2 GebV-Swissmedic (SR 812.214.5) werden bei einer Reaktivierung der Registrierung eines Wirtschaftsakteurs Gebühren nach Aufwand erhoben und separat in Rechnung gestellt.
Nein. Ist ein Akteur in swissdamed unter "Suche nach Akteuren“ sichtbar, gilt dieser offiziell als registriert.
• Mandat
Um ein neues Mandat zu registrieren, müssen Sie als Actor Admin angemeldet sein. Wählen Sie unter "Registrierte Akteure" den Bevollmächtigten (AR), für den Sie ein Mandat registrieren möchten. Öffnen Sie den Akteur und gehen Sie auf die Registerkarte "Mandate" (oder klicken Sie auf die Schaltfläche "Gehe zu Mandate" rechts neben dem AR in der Übersicht "Registrierte Akteure"). Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neues Mandat registrieren".
Wählen Sie unter "Meine Akteure" den Bevollmächtigten (AR) aus, für den Sie ein Mandat aktualisieren möchten. Öffnen Sie die Akteurangaben und dann das Mandat, das Sie aktualisieren möchten (Stiftsymbol rechts unter "Aktion").
Öffnen Sie als mandate admin die Mandatsangaben eines registrierten Mandats und klicken Sie auf die Schaltfläche "Mandat inaktivieren" oben rechts vom Mandat. Bestätigen Sie im Pop-up-Fenster, dass das Mandat inaktiviert werden soll (es kann nicht wieder aktiviert werden).
Die bereits gemeldeten Mandate wurden aufgrund teilweise mangelnder Datenqualität und unterschiedlichen Dateninformationen nicht in swissdamed importiert. Daher müssen bereits gemeldete sowie neue Mandate in swissdamed neu erfasst werden.
Im Zusammenhang mit dem «Devices» Modul können sogenannte «Regulation Devices» (MDR und IVDR), als XML-Datei im EUDAMED-Format, ab 2025 auf freiwilliger Basis hochgeladen werden. Es empfiehlt sich jedoch in Vorbereitung darauf, die Mandate zeitnahe in swissdamed aufzunehmen, da die Produkte nachher mit den Mandaten direkt verbunden sind.
Wenn Sie Company admin sind und einem ausländischen Hersteller erlauben wollen Produkte auf ein bestimmtes Mandat hochzuladen, müssen sie diesem Benutzer das Benutzerprofil «UDI Editor» zuweisen. Dazu gehen Sie folgendermassen vor:
- Nehmen Sie den Benutzer als "Company viewer" im Unternehmen auf.
- Der Benutzer wird zuerst das Benutzerprofil "Keine" auf der Akteursebene haben. Dieses müssen Sie auf "Actor viewer" ändern.
- Danach wird der Benutzer das Benutzerprofil "Keine" auf der Mandatsebene haben. Dieses müssen Sie auf "Mandate viewer" und "UDI Editor" ändern.
Jetzt ist es dem Benutzer erlaubt, Produkte hochzuladen und einen Marktstatus zu setzen. Jedoch kann er keine Unternehmens-, Akteurs- oder Mandatsdaten verändern. Es ist wichtig zu beachten, dass das Benutzerprofil "UDI Editor" nicht auf der Ebene des Bevollmächtigten vergeben werden kann.
Zusätzliche Informationen finden Sie im swissdamed-Benutzerhandbuch Akteure auf der Support swissdamed-Webseite.
• Benutzer
Überprüfen Sie bitte all Ihre E-Mail-Ordner. Wenn Sie die E-Mail dennoch nicht finden, wiederholen Sie den Onboarding-Prozess.
Der company admin kann neue Benutzer in sein Unternehmen einladen, indem er in der Übersichtsseite zu den Unternehmen auf die entsprechende Schaltfläche klickt. Daraufhin öffnet sich eine Ansicht, in der die persönlichen Daten des Benutzers eingegeben werden und die vorgesehene Unternehmensrolle (admin oder viewer) festgelegt wird.
- Sie müssen als company admin eingeloggt sein. Klicken Sie in der Registerkarte "Registrierte Unternehmen" auf das Bleistiftsymbol in der Spalte "Aktion" rechts neben dem Unternehmen, um zur Registerkarte "Benutzerverwaltung" zu gelangen.
- Am Ende der Zeile befindet sich eine Schaltfläche, die ein Popup-Fenster mit dem Namen und der E-Mail-Adresse des ausgewählten Benutzers und der neuen Rolle, die er einnehmen kann (admin, wenn er viewer ist, oder viewer, wenn er admin ist), öffnet.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Berechtigung ändern".
• Login
- Wenn beim Einloggen eine Fehlermeldung erscheint, klicken Sie erneut auf die Schaltfläche «Anmelden» oben rechts im Menü.
- Falls das Problem weiterhin besteht, löschen Sie Ihren Browserverlauf, schliessen Sie die Registerkarte und öffnen Sie die swissdamed-Webseite erneut. Wenn dies auch nicht hilft, kontaktieren Sie das swissdamed Support-Team über Support (swissmedic.ch)
Falls Sie Ihr Unternehmen in swissdamed registriert haben sowie gleichzeitig ein Konto für das eGov-Portal besitzen und beim Einloggen in swissdamed eine Fehlermeldung erhalten, öffnen Sie ein IT-Ticket (via Support). Erwähnen Sie im Ticket, dass Sie ein swissdamed-Konto und ein Konto für das eGov-Portal (MLP / eMessage-Konto) besitzen. Diese Information hilft unserem IT-Team das Problem schneller zu beheben.
UDI Devices Modul
• Produktregistrierung
Die UDIs von «Old Devices» müssen in swissdamed nicht registriert werden. Unabhängig davon bleibt die Meldepflicht von schwerwiegenden Vorkommnissen, Sicherheitskorrekturmassnahmen im Feld oder Trends (Vigilance) an Swissmedic für «Old Devices» jedoch bestehen.
Im UDI Devices Modul von swissdamed müssen ab 1. Juli 2026 alle Produkte, Systeme und Behandlungseinheiten registriert werden, die ab diesem Datum weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.
Die Registrierungspflicht gilt für Produkte nach geltendem Recht (MepV, IvDV) sowie für altrechtliche Produkte (gemäss Art. 101 MepV resp. Art. 82 IvDV), welche zum Zeitpunkt der Registrierungspflicht noch auf dem Markt bereitgestellt werden.
Produkte, Systeme oder Behandlungseinheiten, welche nach der Registrierungspflicht vom 1. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden:
- müssen vor dem Inverkehrbringen in swissdamed registriert werden
- bis 31. Dezember 2026 gilt jedoch eine Übergangsfrist*
Produkte, Systeme und Behandlungseinheiten, welche vor der Registrierungspflicht vom 1. Juli 2026 in Verkehr gebracht wurden und nach der Übergangsfrist (31. Dezember 2026) immer noch auf dem Markt bereitgestellt werden:
- müssen bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist der Registrierungspflicht (31. Dezember 2026) in swissdamed registriert werden*
Produkte, welche zum Zeitpunkt der Registrierungspflicht am 1. Juli 2026 noch auf dem Markt bereitgestellt werden, jedoch vor Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden:
- müssen bis spätestens zum Ablauf der Übergangsfrist vom 31. Dezember in swissdamed registriert werden*
Die Registrierung erfolgt gemäss den am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Bestimmungen in Artikel 17 Absatz 5 MepV und Artikel 16 Absatz 5 IvDV (AS 2024 742 - Verordnung über In-vitro-Diagnosti... | Fedlex).
* Ausnahme: Eine sofortige Registrierungspflicht ab 1. Juli 2026 ohne Übergangsfrist gilt, falls eine Meldung an Swissmedic aufgrund eines schwerwiegenden Vorkommnisses, einer Sicherheitskorrekturmassnahme im Feld oder eines Trends erfolgen muss.
Ja. UDIs für Produkte, welche Swissmedic aufgrund eines schwerwiegenden Vorkommnisses, einer Sicherheitskorrekturmassnahme im Feld oder eines Trends gemeldet werden müssen (Vigilance), unterliegen ab 1. Juli 2026 einer sofortigen Registrierungspflicht. Für sie gilt keine Übergangsfrist.
«Old Devices» sind von der UDI-Registrierungspflicht in swissdamed ausgenommen. Die Meldepflicht von schwerwiegenden Vorkommnissen, Sicherheitskorrekturmassnahmen im Feld oder Trends (Vigilance) an Swissmedic bleibt für «Old Devices» jedoch ebenfalls bestehen.
Hersteller (inklusive Hersteller von Systemen und Behandlungseinheiten) sowie deren Bevollmächtige können in swissdamed UDIs registrieren, sobald sie als Akteure in swissdamed registriert sind.
Seit August 2025 ist auf freiwilliger Basis die Registrierung von Produkten sowie Systemen und Behandlungseinheiten möglich. Es können Produkte nach geltendem Recht (MepV und IvDV), sowie nach altrechtlichem Recht («Legacy» Produkte gemäss Art. 101 MepV resp. Art. 82 IvDV) registriert werden. Die Registrierung von Master UDI-DI wird zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein (vor 1. Juli 2026).
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Registrierungspflicht sowohl für Produkte als auch für Systeme und Behandlungseinheiten, welche in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Für die Registrierung wird eine Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2026 gewährt.
Eine sofortige Registrierungspflicht ohne Übergangsfrist gilt ab 1. Juli 2026 sowohl für Produkte als auch für Systeme und Behandlungseinheiten, für die eine Meldung an Swissmedic aufgrund eines schwerwiegenden Vorkommnisses, einer Sicherheitskorrekturmassnahme im Feld oder eines Trends erfolgen muss.
Für bestimmte Medizinprodukte wird die Meldepflicht durch die Registrierungspflicht in swissdamed ersetzt, für andere Produkte bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.
Die Meldepflicht von Produkten («Notifikation») wird wie folgt durch die Registrierung in swissdamed ersetzt werden:
1. Für folgende Medizinprodukte ersetzt ab dem 1. Juli 2026 die Registrierungspflicht von Produkten in swissdamed die Meldepflicht (gemäss Art. 108 MepV und des am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Art. 17 Abs. 5 MepV):
- MEP-DEVIT Produkte. Dazu gehören:
- Nach Art. 1 Abs. 3 Bst. c Ziffer 2 MepV: Produkte, die hergestellt wurden aus Derivaten von Geweben oder Zellen menschlichen Ursprungs, die nicht lebensfähig sind oder abgetötet wurden.
- Nach Art.1 Abs. 3 Bst. d MepV: Produkte, die beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme als integralen Bestandteil nicht lebensfähiges Gewebe oder nicht lebensfähige Zellen menschlichen Ursprungs oder deren Derivate enthalten, denen im Rahmen des Produkts eine unterstützende Funktion zukommt.
- Medizinprodukte der Klasse I, die nach Art. 108 Abs. 1 Bst. a MepV gemeldet werden (d.h. Medizinprodukte der Klasse I nach der Verordnung (EU) 2017/745 (EU-MDR) sowie Medizinprodukte der Klasse I nach der Richtlinie 93/42/EWG, die nach EU-MDR zur Klasse Ir, IIa, IIb oder III gehören).
- Systeme oder Behandlungseinheiten, die nach Art. 108 Abs. 1 Bst. a MepV gemeldet werden.
2. Für folgende In-vitro-Diagnostika ersetzt ab dem 1. Juli 2026 die Registrierungspflicht von Produkten in swissdamed die Meldepflicht (gemäss Art. 90 IvDV und des am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Art. 16 Abs. 5 IvDV):
- In-vitro-Diagnostika, die nach Art. 90 Abs. 1 IvDV gemeldet werden.
Für folgende Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika bleibt die Meldepflicht auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin bestehen:
- Umgepackte oder umgekennzeichnete Medizinprodukte nach Art. 53 Abs. 4 bzw. Art. 54 Abs. 4 MepV
- Umgepackte oder umgekennzeichnete In-vitro-Diagnostika nach Art. 46 Abs. 4 bzw. Art. 47 Abs. 4 IvDV i.V.m. Art. 16 Abs. 3 und 4 EU-IVDR.
- In Gesundheitseinrichtungen hergestellte und verwendete Medizinprodukte nach Art. 18 MepV
- In Gesundheitseinrichtungen hergestellte und verwendete In-vitro-Diagnostika nach Art. 10 IvDV.
- Sonderanfertigungen nach Art. 19 MepV
- DEVIT-Produkte nach Art 2a Abs. 2 HMG (Meldung nach Art. 103 Abs. 2 MepV). Dazu gehören:
- Alle Produkte aus devitalisiertem menschlichem Gewebe oder Zellen mit Ausnahme derer Derivate
- Produkte, die beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme als integralen Bestandteil nicht lebensfähiges Gewebe oder nicht lebensfähige Zellen menschlichen Ursprungs oder deren Derivate enthalten, denen im Rahmen des Produkts eine hauptsächliche Funktion zukommt.
In swissdamed wird ausschliesslich die EMDN-Nomenklatur verwendet.
Die Übersicht der Codes der EMDN-Nomenklatur befindet sich hier: European Medical Device Nomenclature (EMDN).
Produktdaten können in einer XML-Datei im Format EUDAMED ‘GET DEVICE’ oder ‘POST DEVICE’ auf swissdamed hochgeladen werden.
Die Daten müssen durch die entsprechenden Wirtschaftsakteure in swissdamed hochgeladen werden. Es gibt aktuell keine Schnittstelle zwischen swissdamed und EUDAMED. Swissmedic kann dadurch keine Daten aus der EUDAMED übernehmen oder synchronisieren.
In swissdamed werden die UDIs folgender Zuteilungsstellen akzeptiert:
- GS1 AISBL
- Health Industry Business Communications Council (HIBCC)
- ICCBBA (International Council for Commonality in Blood Banking Automation)
- Informationsstelle für Arzneispezialitäten – IFA GmbH
Systeme und Behandlungseinheiten, welche gemäss Art. 11 Abs. 3 MepV und Art. 22 Abs. 4 EU-MDR als eigenständige Produkte gelten, und für welche folglich die Pflichten eines Herstellers gemäss Art. 46 – 50 MepV erfüllt werden müssen, werden unter dem Akteurstyp "Hersteller (MF)" oder via dessen Bevollmächtigten registriert.
Anders als die übrigen Systeme und Behandlungseinheiten dürfen jene SPPs, welche als eigenständige Produkte gelten, nicht unter dem Akteurstyp „Person, die Systeme und Behandlungseinheiten zusammenstellt (PR)" registriert werden.
Weitere Informationen zu Systemen und Behandlungseinheiten finden Sie unter: Merkblatt Systeme und Behandlungseinheiten.
Ja. Beim Registrieren von Medizinprodukten in swissdamed, welche über eine elektronische Gebrauchsanweisung verfügen muss die Internetadresse angegeben werden, unter welcher die elektronische Gebrauchsanweisung eingesehen werden kann.
Die Schweiz übernimmt die Anforderungen der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2025/1234 der Europäischen Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 hinsichtlich der Medizinprodukte, für die die Gebrauchsanweisungen in elektronischer Form bereitgestellt werden können. Diese Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission gelten unmittelbar und ohne zusätzliche Anpassungen der MepV auch in der Schweiz.
- Gemäss MepV Art.17 und MDR ((EU) 2017/745) Anhang VI Teil C Abschnitt 6.6 brauchen folgende stark individualisierten Produkte eine Master UDI-DI:
- Kontaktlinsen
- Standardkontaktlinsen (weiche Kontaktlinsen, harte gasdurchlässige (RGP) Kontaktlinsen)
- Auf Bestellung gefertigte Kontaktlinsen (weiche Kontaktlinsen, harte gasdurchlässige (RGP) Kontaktlinsen)
- Brillenfassungen
- Brillengläser
- Fertiglesebrillen
- Kontaktlinsen, Standardkontaktlinsen und auf Bestellung gefertigte Kontaktlinsen müssen ab dem 09. November 2026 mit der Master UDI-DI in swissdamed registriert werden.
- Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen müssen ab dem 01. November 2028 mit der Master UDI-DI in swissdamed registriert werden.
- Produkte, welche eine Master UDI-DI benötigen, können von Schweizer Herstellern (MF), Bevollmächtigten (AR) und ausländischen Herstellern mit einem Mandate (MT) auf swissdamed hochgeladen werden. Zum Hochladen ist eine UDI Editor Rolle nötig.
- Nein. Kontaktlinsen, Brillengestelle, Brillengläser und Fertiglesebrille brauchen keine UDI-DI. Diesen Produkten müssen ausschliesslich Master UDI-DIs zugeteilt werden. Bis dies möglich sein wird, müssen keine UDI-DI Codes zugewiesen werden.
• Playground
Unternehmen, die nicht im swissdamed-Produktivsystem registriert sind, jedoch Interesse an der Nutzung des Playgrounds haben, wird empfohlen, sich mit einem bereits registrierten Unternehmen in Verbindung zu setzen. Dieses kann spezifische Benutzer mit ausschliesslichem Zugang zum Playground einrichten, wie im folgenden Dokument beschrieben:
Bei technischen Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Nutzung des Playgrounds benötigen, steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür ausschliesslich das Kontaktformular auf unserer Support Seite.
Nach jedem Release haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Rückmeldungen zu den neuen Funktionalitäten einzureichen. Bitte senden Sie Ihr Feedback direkt an unser Support-Team über das Kontaktformular auf unserer Support Seite.
• Machine-to-Machine
Ja. Um die korrekte Implementierung der M2M-Funktion sicherzustellen, muss der in der Machine-to-Machine Rest API documentation beschriebene Onboarding-Prozess befolgt werden.
Drittanbieter von M2M-Lösungen, die ein Konto für den Zugriff auf die Playground-Umgebung benötigen, können diesen Zugang beantragen, indem sie auf der Swissmedic ‑Website unter Support ein Ticket eröffnen.
In der Produktionsumgebung von swissdamed müssen Drittanbieter von M2M-Lösungen über die jeweiligen Akteure oder Mandate, für die sie Daten an swissdamed übermitteln, onboarded werden.
Die Authentifizierung erfolgt über den OAuth2Client Credentials Flow, wie in der Machine-to-Machine Rest API documentation beschrieben. Jeder Akteur/jedes Mandat muss eine eigene Client-ID und ein eigenes Client-Secret lösen.
Die Client-ID und das Client-Secret können verwendet werden, um ein OAuth2 Access Token zu erhalten, das ebenfalls spezifisch für einen Akteur oder ein Mandat ist. Die Gültigkeitsdauer des Tokens wird bei Erhalt angezeigt. Nach Ablauf kann mithilfe der Client-ID und des Client-Secrets ein neues Token bezogen werden.
Für Mandate befindet sich die M2M-Registerkarte unter:
- „Meine Akteure“ > „Registrierte Akteure“
- Auf den Bevollmächtigten (AR) des Mandats klicken, um den Abschnitt „Akteursdetails“ des AR zu öffnen
- Im Abschnitt „Akteursdetails“ des AR die Registerkarte „Mandat“ öffnen und das Mandat auswählen; dies öffnet den Abschnitt „Mandatsangaben“, in dem sich die Registerkarte „M2M“ befindet.
Nein, die CHRN muss nicht im Payload enthalten sein. Jeder Akteur oder jedes Mandat wird durch seine spezifische Client-ID, sein Client-Secret und sein Token identifiziert. Der mfActorCode in der API ist für die Angabe der EUDAMED-SRN vorgesehen, sofern diese verfügbar ist. Wenn keine EUDAMED-SRN verfügbar ist, kann stattdessen der Wert „NA“ angegeben werden.
Alle M2M API Payloads verwenden das JSON-Format.
Nein. Die M2M-API unterstützt nur eine Basic UDI-DI und eine UDI-DI pro POST-Anfrage (einschließlich aller zugehörigen Package UDI-DIs).
Ja. Die API ist für die Übermittlung vollständiger Datensätze ausgelegt – sowohl für die Erstübermittlung als auch für spätere Aktualisierungen. swissdamed unterstützt keine separate Erstellung von Basic-UDI-DIs oder teilweise Aktualisierungen von UDI-DIs.
Nein. Die swissdamed API unterstützt keine Webhooks oder Event Callbacks. Bei M2M-Einreichugnen muss die Status ‑API aufgerufen werden, um den Upload-Status abzurufen.
Der Marktstatus kann nicht in einer “Submit‑UdiDi” ‑Anfrage (Endpunkt 1 in der Machine-to-Machine Rest API documentation) angegeben werden. Er wird über eine separate POST Marktstatus‑Anfrage gesetzt oder aktualisiert, die als Endpunkt 3 in der Machine-to-Machine Rest API documentation beschrieben ist.
swissdamed führt keine expliziten Versionen wie EUDAMED. Stattdessen wird für Basic UDI-DI, UDI-DI und Package UDI-DIs jeweils ein „Letztes Aktualisierungsdatum“ angezeigt. POST-Anfragen aktualisieren Daten nur bei Änderungen; das erneute Einreichen identischer Payloads aktualisiert Zeitstempel nicht.
Ja. Der Playground bleibt online und kann für Change-Management Tests genutzt werden. Neue M2M API Versionen mit Breaking Changes werden vor der Einführung in der Produktionsumgebung zuerst im Playground bereitgestellt. Änderungen, welche keine Breaking Changes darstellen, werden direkt im Produktivsystem von swissdamed ausgerollt.