Zulassungen Humanarzneimittel

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens beurteilt Swissmedic die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der angemeldeten Arzneimittel anhand der eingereichten, umfassenden wissenschaftlichen Dokumentation.

Sind die Kriterien für eine Zulassung erfüllt, erlässt Swissmedic eine Zulassung, legt die Verkaufsart (Rezeptpflicht/Abgabestellen) fest und genehmigt die Fach- und Patienteninformation.

Informationen

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01.02.2024

Freiwillige Vorankündigung von Neuanmeldungen mit neuer aktiver Substanz für Humanarzneimittel

Die Vorankündigung von Neuanmeldung mit neuer aktiver Substanz ermöglicht Swissmedic eine frühzeitige Ressourcenplanung und unterstützt die effiziente Gesuchsabwicklung

15.01.2024

Anpassung der Wegleitung Zulassung Humanarzneimittel mit bekanntem Wirkstoff

Arzneimittel mit komplexer, heterogener Struktur des bekannten chemischen Wirkstoffs können als Arzneimittel mit bekanntem Wirkstoff (BWS, mit oder ohne Innovation) gelten

15.01.2024

Anpassung der Wegleitung Befristete Zulassung Humanarzneimittel

Präzisierung des Begriffs «gleichwertiges Arzneimittel» sowie Zeitpunkte Kriterienprüfung befristete Zulassung