Bewilligungsgesuche für Leistungsstudien der Kategorie C

Auf die Leistungsstudie bezogene Kontakte mit teilnehmenden Personen dürfen erst stattfinden, wenn die Bewilligung von Swissmedic für die Leistungsstudie vorliegt. Das Bewilligungsverfahren ist im Merkblatt BW600_00_016e_MB beschrieben.

Damit eine Studie von Swissmedic bewilligt werden kann, müssen im Wesentlichen die folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Das zu untersuchende Produkt muss einen genügenden Entwicklungsstand für die Anwendung am Menschen aufweisen und von einer zuständigen Person für die Studie freigegeben sein.
  • Alle organisatorischen Massnahmen müssen getroffen sein.
  • Eine Dokumentation nach KlinV-Mep muss erstellt sein, gemäss der europäischen Verordnung für In-vitro-Diagnostika. Beachten Sie für die Studienplanung und Erstellung der Dokumentation die Norm ISO 20916.

Letzte Änderung 21.06.2022

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