Neue Regelungen für Leistungsstudien
Für alle Leistungsstudien mit Ausnahme der in Art. 2a Abs. 1-3 KlinV-Mep aufgeführten Leistungsstudien gelten seit 26. Mai 2022 die Bestimmungen der KlinV-Mep.
Beachten Sie das Swissmedic Merkblatt über interventionelle Leistungsstudien: BW600_00_016e_MB.
Weiterführende Informationen zu den neuen Regelungen vom Bundesamt für Gesundheit finden Sie hier: