Neue Medizinprodukte-Regulierung

Stand EU

Am 5. April 2017 wurden die 2 neuen EU-Verordnungen zu Medizinprodukten vom europäischen Parlament verabschiedet. Die neuen Verordnungen traten am 26.05.2017 in Kraft und erlangen ihre Gültigkeit mit abgestuften Übergangsfristen von 6 Monaten bis 5 Jahren im Frühjahr 2021 (MDR) resp. im Frühjahr 2022 (IVDR).

MDR
IVDR

Diese Verordnungen ersetzen die Medizinprodukte Richtlinien:

  • Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG (AIMD)
  • Richtlinie über Medizinprodukte 93/42/EWG (MDD)
  • Richtlinie über In-vitro-Diagnostika 98/79/EG (IVDD)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission:

Stand Schweiz





Das BAG nimmt im Auftrag des EDI die Anpassungen im Schweizer Medizinprodukterecht vor.

Für Auskünfte bezüglich der Rechtsetzung wenden Sie sich bitte an das BAG.