Rechtliche Grundlagen

Die Schweiz verfügt seit 2001 über eine zur EU äquivalenten Medizinprodukteregulierung. Das Inkrafttreten der schweizerischen Bestimmungen in Folge der Neuregulierung erfolgte jeweils zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns der 

beziehungsweise der

Trotz der fehlenden Aktualisierung des Kapitels Medizinprodukte im Mutual Recognition Agreement (MRA) soll die Äquivalenz zwischen dem schweizerischen und dem europäischen Medizinprodukterecht aufrechterhalten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission:

Medizinprodukte sind in der Schweiz durch folgende Gesetze und Verordnungen geregelt:

Wesentliche Verordnungsrevisionen in der Schweiz






Das BAG nimmt im Auftrag des EDI die Anpassungen im Schweizer Medizinprodukterecht vor.

Für Auskünfte bezüglich der Rechtsetzung wenden Sie sich bitte an das BAG.