Bitte beachten Sie, dass Dokumente zum Zeitpunkt ihrer Publikation dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Nach deren Aufschaltung unter «Aktuell» sowie unter «Mitteilungen» zu bestimmten Themen der Komplementär- und Phytoarzneimittel werden diese nach gegebener Zeit ins Archiv verschoben, um dort als Informationssammlung weiterhin zur Verfügung zu stehen. Dokumente im Archiv werden nicht aktualisiert.
Massgebend sind die aktuelle Gesetzgebung sowie der gegenwärtige Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse.
Swissmedic verankert die Anforderung zur Einreichung von Risikobewertungen bezüglich Nitrosaminen in Wirkstoff und/oder Fertigarzneimittel in den entsprechenden Vorgabedokumenten
Das bisherige Formular Informationen bei Antrag Art. 13 HMG wird gesplittet in zwei Formulare – eines spezifisch für Tierarzneimittel und das andere für Humanarzneimittel