Bitte beachten Sie, dass Dokumente zum Zeitpunkt ihrer Publikation dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Nach deren Aufschaltung unter «Aktuell» sowie unter «Mitteilungen» zu bestimmten Themen der Komplementär- und Phytoarzneimittel werden diese nach gegebener Zeit ins Archiv verschoben, um dort als Informationssammlung weiterhin zur Verfügung zu stehen. Dokumente im Archiv werden nicht aktualisiert.
Massgebend sind die aktuelle Gesetzgebung sowie der gegenwärtige Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse.
Die neue Pharmacopoea Helvetica ist publiziert. Der Institutsrat hat beschlossen, die 12. Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe auf den 1. April 2023 in Kraft zu setzen.