Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Swissmedic ergänzt ihr Positionspapier zu Real World Evidence (RWE) mit einer Übersicht relevanter internationaler Richtlinien und Publikationen
01.04.2025
Swissmedic hat das Positionspapier zur Verwendung von Real World Evidence (RWE) aktualisiert. Neu enthält das Dokument einen Anhang mit einer Übersicht relevanter internationaler Richtlinien und Publikationen als Ausdruck des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik. Dieser Anhang dient als zusätzliche Orientierungshilfe für die wissenschaftliche und regulatorische Bewertung von RWE im Zulassungsprozess.
Das aktualisierte Positionspapier ist ab dem 1. April 2025 gültig.