Domestic Trade (ehem. MESA): Meldesammlung für kontrollierte Substanzen


Informationen

Im Inlandverkehr müssen die Personen und Unternehmen mit einer Bewilligung einer Bundesbehörde in folgenden Fällen jeden Ausgang von kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b, d und e dem Institut melden:

  • die Lieferung von kontrollierten Substanzen an Empfängerinnen oder Empfänger im Inland
  • die Rücksendung von kontrollierten Substanzen und Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen an den Lieferanten
  • Sendungen an die zuständige kantonale Behörde

Die genannten Meldungen erfolgen ab März 2026 über das NDS-WEB Portal.

Kontakt

Swissmedic
Abteilung Betäubungsmittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz

+41 58 414 04 20

Letzte Änderung 19.03.2026

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