Informationen
Im Inlandverkehr müssen die Personen und Unternehmen mit einer Bewilligung einer Bundesbehörde in folgenden Fällen jeden Ausgang von kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b, d und e dem Institut melden:
- die Lieferung von kontrollierten Substanzen an Empfängerinnen oder Empfänger im Inland
- die Rücksendung von kontrollierten Substanzen und Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen an den Lieferanten
- Sendungen an die zuständige kantonale Behörde
Die genannten Meldungen erfolgen ab März 2026 über das NDS-WEB Portal.
Kontakt
Swissmedic
Abteilung Betäubungsmittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz
+41 58 414 04 20
Letzte Änderung 19.03.2026