MESA: Meldesammlung für kontrollierte Substanzen


Informationen

Inhaber einer Swissmedic Betriebsbewilligung für den Umgang mit kontrollierten Substanzen müssen ab 1. Januar 2013 alle Inland-Lieferungen der Verzeichnisse a und b im neuen System MESA melden.

Detailhandelsbetriebe (Inhaber einer kantonalen Bewilligung) sind seit 1. Juli 2011 nicht mehr meldepflichtig.

Retouren sind vom Grosshandel zu melden.

https://www.swissmedic.ch/content/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/narcotics/mesa--meldesammlung-fuer-kontrollierte-substanzen.html