Aufgrund des Wechsels von MESA zu NDSWEB Domestic Trade wird die Meldefrist für alle Lieferungen März und April 2026 bis auf Weiteres verlängert.
Informationen
Im Inlandverkehr müssen die Personen und Unternehmen mit einer Bewilligung einer Bundesbehörde in folgenden Fällen jeden Ausgang von kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b, d und e dem Institut melden:
- die Lieferung von kontrollierten Substanzen an Empfängerinnen oder Empfänger im Inland
- die Rücksendung von kontrollierten Substanzen und Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen an den Lieferanten
- Sendungen an die zuständige kantonale Behörde
Die genannten Meldungen erfolgen ab März 2026 über das NDS-WEB Portal.
Kontakt
Swissmedic
Abteilung Betäubungsmittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz
Häufige Fragen und Antworten zur Ablösung von MESA durch NDS-WEB2
Ja. Es muss in jedem Fall für das «Domestic Trade» Modul in NDS-WEB2 ein neuer, zusätzlicher Account beantragt werden. Die bestehenden Accounts können nicht verknüpft werden.
Bitte kontaktieren Sie uns unter mesa@swissmedic.ch, wir werden einen Reset der 2-Fach-Authentifizierung vornehmen.
Gehen Sie direkt in die Authenticator App und klicken Sie das + Zeichen an (siehe Bild). Klicken Sie danach auf „Anderes“ und scannen Sie den angezeigten QR-Code mit dem Smartphone. Nach dem Scannen erscheint jetzt das neue Profil in der Authenticator App. Bezeichnen Sie dieses Konto eindeutig (z.B. NDS-WEB Domestic).
Nein, eine Migration bestehender MESA-Nutzer ist nicht möglich. Wir bitten Sie einen neuen Account zu beantragen. Nutzer, welche bereits einen MESA-Account hatten, werden nach der Beantragung automatisch bestätigt.
Nein, Zeilen, welche eine Warnung erzeugen, werden NICHT hochgeladen und müssen, nach Verifizierung des Grundes für die Warnung, nachgemeldet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns ausschliesslich unter mesa@swissmedic.ch und beschreiben Sie Ihre Problemstellung möglichst genau, gerne auch mit Printscreens.
Der bisher aus MESA bekannte Transaktionsbeleg existiert in dieser Form nicht mehr. Fehlerhafte GLN und/oder GTIN werden direkt in der Bestätigungsmail nach erfolgter Transaktion ausgewiesen und können direkt verifiziert werden, ohne dass zuerst eine Auswertung generiert werden muss.
Aktuell werden Daten in der Rubrik «Status» nach 30 Tagen in die Rubrik «Reports» übertragen und können dann ausgewertet und exportiert werden. Diese Funktion wird erweitert und demnächst werden Daten direkt in der Rubrik Reports auswertbar sein.
Ja, in NDS-WEB2 Domestic Trade erzeugen die GLN-Nummern der Ärzte und Betriebe im Fürstentum Liechtenstein (FL) keine Warnungen mehr. Diese Nummern werden neu auch in unserem System geführt und die manuelle Kontrolle über die Homepage des FL entfällt.
Da die Sortierung die Performance negativ beeinflusst, haben wir bewusst darauf verzichtet. Da zukünftig Auswertungen direkt nach dem Upload erfolgen können und die Daten in Excel exportiert werden, kann die Sortierung in Excel erfolgen.
Die Datenmigration ist in Arbeit und es ist geplant, dass die historischen Daten aus 2024, 2025 und 2026 ab Mai 2026 für Auswertungen zur Verfügung stehen.
Aktuell werden aus technischen Gründen gewisse GLN noch nicht korrekt in NDS-WEB übertragen, so dass Lieferungen an diese GLN nicht gemeldet werden können. Wir sind dabei diesen Fehler zu beheben. Bitte melden Sie die fraglichen Lieferungen zu einem späteren Zeitpunkt (ab voraussichtlich Mai 2026) in NDS-WEB Domestic Trade nach.
Nein, Inlandlieferungen müssen wie bisher in MESA nicht durch den Empfänger bestätigt werden. Sie werden einzig vom Lieferanten gemeldet. Neu kann jedoch der Empfänger eine Auswertung über die an ihn gemeldeten Lieferungen machen.
Inhaber einer Bewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen sind gemäss Art. 10 BetmKV verpflichtet die Bezugsberechtigung zu überprüfen. Als einzige valide Datenquelle für Detailhändler (Source of Truth) gilt MedReg/BetReg.
Letzte Änderung 29.04.2026