Domestic Trade (ehem. MESA): Meldesammlung für kontrollierte Substanzen


Aufgrund des Wechsels von MESA zu NDSWEB Domestic Trade wird die Meldefrist für alle Lieferungen März und April 2026 bis auf Weiteres verlängert.

Informationen

Im Inlandverkehr müssen die Personen und Unternehmen mit einer Bewilligung einer Bundesbehörde in folgenden Fällen jeden Ausgang von kontrollierten Substanzen der Verzeichnisse a, b, d und e dem Institut melden:

  • die Lieferung von kontrollierten Substanzen an Empfängerinnen oder Empfänger im Inland
  • die Rücksendung von kontrollierten Substanzen und Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen an den Lieferanten
  • Sendungen an die zuständige kantonale Behörde

Die genannten Meldungen erfolgen ab März 2026 über das NDS-WEB Portal.

Kontakt

Swissmedic
Abteilung Betäubungsmittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz

+41 58 414 04 20

Häufige Fragen und Antworten zur Ablösung von MESA durch NDS-WEB2


Letzte Änderung 29.04.2026

Zum Seitenanfang