Covid-19 Impfstoff von Johnson & Johnson voraussichtlich ab Mitte nächster Woche verfügbar

Vektor-Impfstoff als Alternative zu mRNA-Impfstoffen

01.10.2021

Swissmedic hat im Frühling den vom Pharmakonzern Johnson & Johnson entwickelten Covid-19 Impfstoff «COVID-19 Vaccine Janssen» zugelassen. Er ist gemäss Planung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ab Mitte nächster Woche verfügbar.

Am 22. März 2021 hat Swissmedic den Impfstoff des Gesundheitskonzerns Johnson & Johnson zugelassen. Der Einkauf und die Verteilung der Impfstoffe an die Kantone liegt in der Verantwortung des BAG. Dieses hat kürzlich das Vakzin von Johnson & Johnson eingekauft. Es kann gemäss Planung des BAG ab Mitte nächster Woche verimpft werden. Damit hat die Schweizer Bevölkerung mit dem Vektorimpfstoff eine Alternative zu den mRNA-Impfstoffen von Pfizer / BioNTech und Moderna.

Der Impfstoff wird einmal verabreicht und ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Er basiert auf einem Virus, das den Bauplan der Spike Proteine des Coronavirus enthält, auf deren Grundlage in den menschlichen Immunzellen die gewünschte Immunantwort ausgelöst wird. Der Unterschied zwischen Vektorimpfstoff und mRNA-Impfstoff liegt vor allem darin, wie die Informationen zur Herstellung des Spike Proteins in die körpereignen Zellen kommt – entweder über Nano-Partikel oder über ein Virus. Alle Impfstoffarten haben bei der Zulassungsprüfung von Swissmedic eine hohe Wirksamkeit und ein positives Nutzen-Risiko Verhältnis aufgezeigt.

Arzneimittel und Impfstoffe können nach der Anwendung unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Swissmedic dokumentiert diese Meldungen und publiziert die Erkenntnisse regelmässig. Das Melde- und Auswertungssystem erlaubt es, neue – zum Zeitpunkt des Zulassungsgesuchs nicht bekannte – Erkenntnisse über Arzneimittel zu gewinnen. Auf der Homepage von Swissmedic können unter der Rubrik «Risiken melden» unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemeldet werden. Medizinisches Personal muss gemäss Heilmittelgesetz schwerwiegende, bisher unbekannte sowie weitere medizinisch wichtige unerwünschte Wirkungen innerhalb von 15 Tagen an Swissmedic melden. Patientinnen und Patienten haben das Recht, Nebenwirkungen zu melden. Jede Meldung hilft Swissmedic, Arzneimittel in der breiten Anwendung zu analysieren, besser kennenzulernen und bei Bedarf zum Wohl der Schweizer Bevölkerung Massnahmen zu treffen

Ergänzende Informationen

Videos über Entwicklung, Wirkung und Sicherheit von Impfstoffen:

Videos über die verschiedenen Impfstoffarten:

Artikel «Impfstoffe sind etwas Besonderes» der Swissmedic-Publikation «Visible»: