Wie melden?

Gemäss Art. 66 Abs. 2 VAM stellt Swissmedic die Meldeformulare zur Verfügung. Die Meldeformulare sowie die entsprechenden Merkblätter finden Sie unter der Rubrik «Formulare/Klassierung». Die Meldeformulare sind in deutscher, französischer und italienischer Sprache erhältlich.

Damit die Auswertungen und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen aussagekräftig sind, sollten die Haemovigilance-Meldeformulare möglichst vollständig ausgefüllt und ggf. mit klinischen Angaben sowie Labor- und Röntgen-Befunden ergänzt werden. Weitere Informationen sind den zugehörigen Merkblättern zu entnehmen.