Meldepflichtig sind sämtliche an der Transfusionskette beteiligten Personen, denn Art. 59 HMG nennt sowohl die Hersteller oder Vertreiber von Blut und Blutprodukten (Blutspendedienste) als auch alle Fachleute, die labile Blutprodukte anwenden oder dazu berechtigt sind (Ärzte, Pflege- oder Labor-Fachpersonen.
In der Regel wird an der HvP gemeldet. Die verschiedenen Beteiligten tauschen untereinander Informationen aus, um einen vollständigen Überblick des Falls zu bekommen, und leiten ihre Erkenntnisse an die HvP weiter. Nach Abschluss der klinischen und diagnostischen Abklärungen leitet die HvP die Meldung an Swissmedic und den BSD weiter.
Arztpraxen, welche gelegentlich Blut und labile Blutprodukte anwenden, können ihre Meldung an das Blutspendezentrum oder direkt an Swissmedic schicken.