Augenerkrankungen unter Behandlung mit Amiodaron
Augenerkrankungen unter Behandlung mit Amiodaron
Während einer Amiodaronbehandlung können diverse okuläre Nebenwirkungen auftreten: Mikro-Ablagerungen auf der Cornea, okuläre Veränderungen im Rahmen von Schilddrüsenfunktionsstörungen, Optikusneuritis/Optikusneuropathie, Skotome, Makuladegeneration, Photosensitivität, Corneadegeneration.
Sehr häufig (fast ausnahmslos) bilden sich Mikro-Ablagerungen auf der Cornea, wenn eine ausreichende Gewebekonzentration des Arzneimittels erreicht ist. Sie sind gewöhnlich unter der Pupille lokalisiert und asymptomatisch und stellen keinerlei Kontraindikation für eine Fortsetzung der Behandlung dar. Sie können von der Wahrnehmung farbiger Ränder eines blendenden Lichtes oder von Nebelsehen begleitet sein. Diese Mikro-Ablagerungen der Cornea bestehen aus komplexen Lipidstrukturen und sind bei Behandlungsabbruch reversibel.
Selten kann unter Amiodaron eine schwerwiegende Optikusneuritis/Optikusneuropathie entstehen, die eine bilaterale Erblindung verursachen kann und daher den Abbruch der Amiodaronbehandlung erfordert (Ref. 1).
Amiodaron, okuläre Nebenwirkungen, Ablagerungen auf der Cornea, Optikusneuritis, Optikusneuropathie
Daten Ereignis |
Beschreibung |
Fall: 2011 Alter: 44 Jahre Geschlecht: männlich Arzneimittel: Cordarone Wirkstoff: Amiodaron Indikation: symptomatisches Vorhofflimmern UAW: Ablagerungen auf der Cornea Outcome: nicht bekannt |
Einige Zeit nach Beginn der Amiodaron-Behandlung suchte der Patient seinen Hausarzt auf, da er unter Sehstörungen litt. Die augenärztliche Untersuchung ergab für Amiodaron typische Ablagerungen, jedoch keine Anzeichen einer Optikusneuritis. Die Amiodaron-Behandlung wurde daraufhin abgebrochen. Über den weiteren Verlauf der Reaktion wurde nichts berichtet. |
Fallserie: 13 Patienten Alter: 60-85 Jahre Geschlecht: 11 männlich; 2 weiblich Wirkstoffe: Amiodaron Indikation: Arhythmien UAW: Optikusneuropathie Outcome: nicht systematisch erfasst |
In einer retrospektiven Fallserie wurden 13 Patienten (11 Männer, 2 Frauen) im Alter von 60 bis 85 Jahren beschrieben, die nach Behandlung mit Amiodaron eine Optikusneuropathie entwickelten (4 Patienten einseitig, 9 an beiden Augen) (Ref. 2). Die Amiodaron-Dosierung betrug 1 g/Woche in 1 Fall, 1,4 g/Woche in 10 Fällen und 3 g kumulativ intravenös in 1 Fall. In einem Fall wurde keine Dosierung dokumentiert. Die Indikation für Amiodaron war in allen Fällen eine ventrikuläre oder supraventrikuläre Herzarrhythmie. In einigen Fällen war die ophthalmologische Symptomatik regredient, der Verlauf wurde jedoch nicht systematisch erfasst. Die Autoren erwähnen u.a. die Schwierigkeiten der Diagnosestellung einer klinisch-distinkten «Amiodarone-associated optic neuropathy (AAON)», wobei ein Kausalzusammenhang zwischen dem Auftreten der Optikusneuropathie und der Behandlung mit Amiodaron angenommen wird (Ref. 2). |
Fazit und Empfehlung
Während der Behandlung mit Amiodaron sind regelmässige augenärztliche Untersuchungen, einschliesslich Funduskopie und Untersuchungen mittels Spaltlampe, empfohlen. Bei schleichendem Nachlassen der Sehschärfe und Beeinträchtigungen des Gesichtsfelds ist eine rasche augenärztliche Untersuchung einschliesslich Funduskopie angezeigt. Das Auftreten einer Optikusneuropathie/Optikusneuritis erfordert den Abbruch der Amiodaronbehandlung aufgrund einer möglichen Entwicklung bis zur bilateralen Erblindung (Ref. 1).
Gesetzliche Meldepflicht unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) durch medizinische Fachpersonen
In der Schweiz müssen medizinische Fachpersonen, die zur Abgabe oder Anwendung von Arzneimitteln berechtigt sind, schwerwiegende und/oder bislang nicht bekannte Nebenwirkungen melden. Meldungen an Swissmedic können mit dem Elektronischen Vigilance-Meldeportal «ElViS» erfasst und übermittelt werden (ElViS-Login).
Referenzen
[1] Fachinformation (www.swissmedicinfo-pro.ch)
[2] Fasler K, Traber GL, Jaggi GP, Landau K. Amiodarone-associated Optic Neuropathy-A Clinical Criteria-based Diagnosis?. Neuroophthalmol 2017;42(1):2-10.
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Wenn sich Artikel in dieser Rubrik auf Einzelfälle beziehen, sind diese bereits im Schweizerischen Spontanmeldesystem erfasst und allen zuständigen Institutionen übermittelt worden. Von einer erneuten Meldung durch betroffene Zulassungsinhaberinnen an Swissmedic (sog. Back-Reporting) bitten wir abzusehen.