Meldung von Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel

Human- und Tierarzneimittel

Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden. Ein Merkblatt und ein Formular konkretisieren diese Meldepflicht für Arzneimittel, geben praktische Hinweise und unterstützen die Meldung.

Seit dem 1. September 2022 steht eine neue Version des Merkblattes für die Meldung bei Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zur Verfügung.

Beispiele aus den neuen Inhalten: Das geänderte Merkblatt

  • präzisiert die Kriterien für die zu meldenden Fälle im Rahmen der Meldepflicht bei Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel
  • ergänzt die gesetzlichen Grundlagen gemäss Anhang 4 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, SR 812.212.1)
  • erwähnt den Spezialfall Retouren aus der Apotheke
  • nennt Ausnahmen zur Meldepflicht bei gefälschten oder illegal gehandelten Arzneimitteln in ausländischer Aufmachung
  • konkretisiert Meldungen bei Diebstählen/Verlusten

Das Formular zur Einreichung einer Meldung steht neu nur noch online zur Verfügung:

Kontakt

Nationale Kontaktstelle illegale Arzneimittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz

Meldungen bitte mit Formular

In dringenden Fällen zu Bürozeiten
erreichbar unter

+41 58 468 70 66

Ausserhalb der Bürozeiten nur in sehr dringenden Fällen
(nicht bedient zwischen 22.00 und 06.00 Uhr)

+41 58 462 07 27