Meldung von Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel

Human- und Tierarzneimittel

Wer Arzneimittel herstellt, vertreibt oder abgibt, ist seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet, Swissmedic jeden Verdacht auf illegalen Arzneimittelhandel zu melden. Ein Merkblatt und ein Formular konkretisieren diese Meldepflicht für Arzneimittel, geben praktische Hinweise und unterstützen die Meldung.

Das Formular zur Einreichung einer Meldung steht online zur Verfügung:

Kontakt

Nationale Kontaktstelle illegale Arzneimittel
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Schweiz

Meldungen bitte mit Formular

Während der Bürozeiten telefonisch erreichbar unter der Nummer

+41 58 414 00 40