Nachführung von Anhang 7 AMZV – Revidierte Liste Änderungen

Am 1. Februar 2026 tritt eine überarbeitete Liste der Änderungen nach den Artikeln 21-24 VAM in Kraft

01.02.2026

Die von der Swissmedic publizierten Listen, u.a. Anhang 7 der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) wurden überprüft und geändert. Auf der Grundlage der gesammelten Meldungen sowie in Anlehnung an die Anforderungen und Vorgaben des EU-Rechts ergab sich ein Revisionsbedarf insbesondere bei Anhang 7 der AMZV. Dieser wurde weitestgehend mit dem revidierten Änderungskatalog der EU harmonisiert. Basierend darauf wurde auch das Formular Änderungen und Zulassungserweiterungen HAM entsprechend angepasst.