Die von der Swissmedic publizierten Listen, u.a. Anhang 7 der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) wurden überprüft und geändert. Auf der Grundlage der gesammelten Meldungen sowie in Anlehnung an die Anforderungen und Vorgaben des EU-Rechts ergab sich ein Revisionsbedarf insbesondere bei Anhang 7 der AMZV. Dieser wurde weitestgehend mit dem revidierten Änderungskatalog der EU harmonisiert. Basierend darauf wurde auch das Formular Änderungen und Zulassungserweiterungen HAM entsprechend angepasst.
Am 1. Februar 2026 tritt eine überarbeitete Liste der Änderungen nach den Artikeln 21-24 VAM in Kraft