Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Bewilligte Gesuche
Befristetes Inverkehrbringen von Arzneimitteln in ausländischer Aufmachung bei einem Lieferengpass (Out-of-Stock).
Ergänzende Informationen
Hintergrundinformationen zum befristeten Vertrieb eines Arzneimittels in ausländischer Aufmachung zur Überbrückung eines Lieferengpasses finden Sie unter
Letzte Änderung 30.04.2021