Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Über den B2B Gateway können Meldungen vermuteter unerwünschter Wirkungen von Arzneimitteln (Individual Case Safety Reports, ICSR) im E2B Format direkt über eine Systemschnittstelle elektronisch übermittelt und empfangen werden. Dieses Angebot ist insbesondere für Zulassungsinhaberinnen mit sehr grossem Meldungsvolumen interessant.
Es setzt Ihrerseits eine entsprechende Informatikinfrastruktur voraus, die im Rahmen eines Aufschaltungsprozesses mit dem Swissmedic B2B-Gateway verbunden werden kann.