Per 1. Juli 2026 tritt die revidierte Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren (GebV-Swissmedic; SR 812.214.5) in Kraft. Wie in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. Mai 2026 angekündigt, umfasst die Revision insbesondere die Einführung einer Registrierungsgebühr für Medizinprodukte und die Erhöhung des Stundenansatzes für Gebühren nach Aufwand.
Mit dieser Information präzisiert Swissmedic die Umsetzung der Revision: Die Verrechnung nach Aufwand gemäss Art. 4 Abs. 2 der revidierten GebV-Swissmedic erfolgt ab dem 1. Juli 2026 zum neuen Stundenansatz von CHF 270.–. Für Leistungen, die bis zum 30. Juni 2026 erbracht wurden, gilt der bisherige Stundenansatz von CHF 200.–. Dies gilt auch für laufende Verfahren: Massgebend für die Verrechnung ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.