KPAV: Nachführung der Anhänge

Nachführung der Anhänge 6, 7 und 10 KPAV

01.07.2025

In den vergangenen Monaten wurden die bisher von der Swissmedic publizierten Listen:

  • Anhänge 6, 7 und 10 der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24)

unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik überprüft und aufgrund der gesammelten Meldungen sowie in Anlehnung an die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben entsprechend überarbeitet und angepasst.

Nach Abschluss der Experten- sowie der Ämterkonsultation hat der Swissmedic Institutsrat in seiner Sitzung vom 28. April 2025 die Änderung der Anhänge KPAV auf den 1. Juli 2025 beschlossen.

Es sind folgende Anhänge betroffen:

  • Anhang 6 KPAV Liste HAS,
  • Anhang 7 KPAV Liste SC,
  • Anhang 10 KPAV Liste TAS.

Zugehörige Dokumente

Liste HAS (mit Änderungen)

Liste SC (mit Änderungen)

Liste TAS (mit Änderungen)

Erläuternder Bericht zur Nachführung der Anhänge mit Veröffentlichung durch Verweis in der AS und SR (PDF, 199 kB, 01.07.2025)Anhänge 6, 7 und 10 der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24)