In den vergangenen Monaten wurden die bisher von der Swissmedic publizierten Listen:
- Anhänge 6, 7 und 10 der Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24)
unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik überprüft und aufgrund der gesammelten Meldungen sowie in Anlehnung an die rechtlichen Anforderungen und Vorgaben entsprechend überarbeitet und angepasst.
Nach Abschluss der Experten- sowie der Ämterkonsultation hat der Swissmedic Institutsrat in seiner Sitzung vom 28. April 2025 die Änderung der Anhänge KPAV auf den 1. Juli 2025 beschlossen.
Es sind folgende Anhänge betroffen:
- Anhang 6 KPAV Liste HAS,
- Anhang 7 KPAV Liste SC,
- Anhang 10 KPAV Liste TAS.