Die von der Swissmedic publizierten Listen, u.a. Anhang 7 der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) wurden überprüft und geändert. Auf der Grundlage der gesammelten Meldungen sowie in Anlehnung an die Anforderungen und Vorgaben des EU-Rechts ergab sich ein Revisionsbedarf insbesondere bei Anhang 7 der AMZV. Dieser wurde weitestgehend mit dem revidierten Änderungskatalog der EU harmonisiert. Basierend darauf wurde das Formular Änderungen und Zulassungserweiterungen HAM entsprechend angepasst. Dieses tritt am 1. Februar 2026 in Kraft, kann aber über den untenstehenden Link bereits heute eingesehen werden.
Bis zum 31. Januar 2026 müssen Änderungen und Zulassungserweiterungen von Humanarzneimitteln mit dem bisherigen Formular (gültig bis 31. Januar 2026) und ab dem 1. Februar mit dem neuen Formular (gültig ab 1. Februar 2026) eingereicht werden.
Allfällige Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Formular Änderungen und Zulassungserweiterungen HAM können über Allgemeine Anfragen gestellt werden.