Anpassung des Formulars Volldeklaration

02.03.2021

Das Formular Volldeklaration HMV4 wurde mit einem Unterkapitel «Berechnung der Menge an Hilfsstoffen von besonderem Interesse» ergänzt. Die Gesuchstellerinnen sind gehalten, zukünftig die Mengenberechnungen von Hilfsstoffen von besonderem Interesse konsequent in diesem Unterkapitel nachvollziehbar aufzuführen.

Das angepasste Formular tritt auf den 1. März 2021 in Kraft. Es gilt die übliche Übergangsfrist von 3 Monaten.