Arzneimittelinformationen und Erneuerung der Zulassung

Zur Erhöhung der Transparenz für Fachpersonen und Patienten wird für Packungen sowie Fach- und Patienteninformation eine Volldeklaration der Wirk- und Hilfsstoffe als so genannte Volldeklaration eingeführt. Dem gleichen Ziel und der Erhöhung der Sicherheit in der Anwendung der Arzneimittel dienen die Einführung des «Black Triangle» zur Kennzeichnung neuer Arzneimittel mit zusätzlicher Überwachung der Sicherheit und des «Black Box Warning» zum Hervorheben besonderer Warnhinweise in den Arzneimittelinformationen. 

Die Arzneimittelinformation für Tierarzneimittel erfährt eine grundlegende Überarbeitung und übernimmt weitgehend die Struktur und den Inhalt der EU Arzneimittelinformation. Um eine Vereinfachung herbeizuführen und administrative Aufwände zu minimieren, wird nach einmaliger Verlängerung der Zulassung von Arzneimitteln fünf Jahre nach Erstzulassung auf eine weitere periodische Verlängerung der zeitlich beschränkten Zulassung verzichtet. Die Arzneimittel sind nach dieser ersten Verlängerung unbeschränkt zugelassen.

Letzte Änderung 04.05.2018

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