Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Mit der Einführung des Pädiatrischen Prüfkonzeptes (PPK) werden Massnahmen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen ergriffen, indem pädiatrische Anwendungen zum standardmässigen Teil des Entwicklungsprogramms neuer Arzneimittel werden. Die Anforderungen an das PPK sind mit dem internationalen Umfeld, insbes. EU (PIP) harmonisiert.
Mit einem Ausbau des Schutzes der Unterlagen und Daten aus der Entwicklung von Arzneimitteln werden Anreize gesetzt auch für vulnerablen Populationen Arzneimittel zur Verfügung zu stellen.
Letzte Änderung 02.05.2018