Umteilung Arzneimittel der Abgabekategorie C in neue Abgabekategorien

Publikation der Entscheide

08.04.2019

Die Umteilungen der Arzneimittel der bisherigen Abgabekategorie C erfolgen im Rahmen ordentlicher Verwaltungsverfahren. Die Umteilungsentscheide werden jeweils im Swissmedic Journal publiziert. Zusätzlich wird Swissmedic ab Ende Mai eine summarische Liste mit sämtlichen nach B umgeteilten Arzneimitteln (gemäss Art 45 Abs 3 VAM) publizieren und diese monatlich aufdatieren. Da die Umteilung in die Abgabekategorie B Einfluss auf die Abgabemodalitäten hat, wird bzgl. Publikationszeitpunkt unterschieden, ob das Arzneimittel der Abgabekategorie B oder Abgabekategorie D zugeteilt wird.

Bei Umteilungen in die Abgabekategorie B kann Swissmedic die Umteilungsentscheide erst im Swissmedic Journal publizieren, nachdem die Entscheide rechtskräftig sind und muss insbesondere den Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist abwarten. Nach Publikation dieser Umteilungen im Swissmedic Journal sind bzgl. Abgabe die Vorgaben gemäss revidiertem Heilmittelrecht anwendbar: Die betroffenen Arzneimittel dürfen durch den Apotheker/die Apothekerin weiterhin ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Die Abgabe erfordert jedoch eine Fachberatung und muss dokumentiert werden.

Die genauen Modalitäten der Abgabe werden durch die Kantonsapothekerin, den Kantonsapotheker definiert, welche für die Kontrolle der Abgabe zuständig sind.