In Zusammenhang mit der Variante der Creutzfeld-Jakob Erkrankung (vCJD) werden Ausschlusskriterien für die Blutspende gelockert. Die Anpassung betrifft Personen, die bisher dauerhaft von der Spende ausgeschlossen waren – etwa wegen eines Aufenthalts im Vereinigten Königreich während der BSE-Krise, wegen früherer Bluttransfusionen oder neurochirurgischer Eingriffe in der Schweiz.
Neue Blutspendekriterien von Blutspende SRK Schweiz ab 1. Februar 2026
13.01.2026
Während der BSE-Krise kam es – insbesondere im Vereinigten Königreich – zu vCJD-Fällen beim Menschen. Da Hinweise auf eine Übertragbarkeit über Blut bestanden, ergriff die Schweiz vorsorgliche Massnahmen zur Transfusionssicherheit (u.a. obligate Leukozytendepletion und angepasste Spendeausschlusskriterien).
Aufgrund der nun verfügbaren Datenlage erfolgte in der Schweiz, wie auch in anderen Ländern, eine umfassende Neubeurteilungen der bestehenden Spendeausschlusskriterien durch eine Fachgruppe bestehend aus Spezialistinnen und Spezialisten für Transfusionsmedizin und Infektiologie. Nach Antrag der Blutspende SRK Schweiz und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Fachgruppe hat Swissmedic einer Anpassung zugestimmt:
Aufgehoben wird der generelle Ausschluss von Personen, die
- in der Vergangenheit eine Bluttransfusion erhalten haben
- sich in der Vergangenheit (1980–1996) über längere Zeit im Vereinigten Königreich aufgehalten haben
- sich einem neurochirurgischen Eingriff in der Schweiz unterzogen haben
- nach 1993 in der Schweiz Zahnimplantate erhalten haben.
Situativ können zeitliche Rückweisungen gelten – wir verweisen auf die detaillierten Informationen der Blutspende SRK Schweiz.
Ergänzende Informationen
Anpassung der Blutspendekriterien: Mehr Menschen dürfen Blut spenden