Erklärung des Access Consortium zu Covid-19-Arzneimitteln

Die Regulierungsbehörden des Access Consortium werden Covid-19-Arzneimittel nur zulassen, wenn der klinische Nutzen die möglichen Risiken überwiegt

14.12.2021

Bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie kommt Impfstoffen eine zentrale Bedeutung zu. Auch Arzneimittel spielen weltweit eine wichtige Rolle bei der Behandlung und/oder Prävention von Covid-19.

Die Zulassungsbehörden von Australien, Kanada, Singapur, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs (Access Consortium) haben den weiterhin bestehenden Bedarf an qualitativ hochstehenden, sicheren und wirksamen Covid-19-Arzneimitteln diskutiert.

Diese gemeinsame Erklärung zu Covid-19-Arzneimitteln basiert auf unserer im Mai 2020 erklärten Absicht, gemeinsam zur Bewältigung der globalen Covid-19-Pandemie beizutragen. Sie ergänzt auch die im Dezember 2020 abgegebene Erklärung zu den Covid-19-Impfstoffen.

Für eine schnellere Verfügbarkeit von Covid-19-Arzneimitteln, die sicher sind und eine erfolgsversprechende Wirksamkeit zeigen oder einen noch ungedeckten medizinischen Bedarf abdecken, können bei den Zulassungsverfahren flexible Lösungen erwogen werden, zum Beispiel Notfallzulassungen, befristete Zulassungen oder Zulassungen mit Auflagen. Die Zulassungsinhaberinnen müssen jedoch die Wirksamkeit eines Covid-19-Arzneimittels fristgerecht nachweisen und die für eine ordentliche Zulassung erforderlichen Standards erfüllen.

Die Zulassungs- und Gesundheitsbehörden werden die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Covid-19-Arzneimitteln auch nach der Zulassung gemeinsam sorgfältig überwachen.