Betriebsbewilligung der Amino AG: Herstellung nicht-steriler Arzneimittel am Standort Gebenstorf wieder erlaubt

Herstell- und Vertriebstätigkeiten am Standort Belp bleiben sistiert

11.05.2023

Am 21. März 2023 hat Swissmedic die Sistierung der Arzneimittelzulassungen und Vertriebstätigkeiten der Amino AG aufgehoben, während die Herstellbewilligungen ausgesetzt blieben. Nach weiteren firmenseitigen Massnahmen wird die Herstellung von nicht-sterilen Arzneimitteln am Standort Gebenstorf bewilligt.

Die Firma hat weitere Vorkehren zur Sicherstellung einer GMP/GDP-konformen Herstellung getroffen. Deshalb hat Swissmedic die Sistierung der Betriebsbewilligung für die Herstellung von nicht-sterilen Arzneimitteln am Standort Gebenstorf aufgehoben. Am Standort Belp sind weitere Massnahmen nötig, deshalb werden die bestehenden Sistierungen fortgesetzt.

Die Amino AG darf am Standort Gebenstorf ab sofort wieder nicht-sterile Arzneimittel herstellen und technisch freigeben. Die Sterilproduktion bleibt sistiert und kann erst wieder aufgenommen werden, wenn weitere Verbesserungsmassnahmen umgesetzt und überprüft worden sind.