Marktkontrolle Medizinprodukte

Swissmedic prüft aufgrund von Verdachtsmeldungen aus dem Markt und anhand von Stichproben (Schwerpunktaktionen), ob Medizinprodukte sicher und wirksam sind und ob die Schweizer Marktakteure ihren Pflichten nachkommen. Dies bedeutet:

  1. Risiken abschätzen: Swissmedic bewertet Verdachtsmeldungen und entscheidet risikobasiert, ob weitere Schritte erforderlich sind.
  2. Sachverhalt ermitteln: Swissmedic untersucht die Fakten, indem sie Informationen von den beteiligten Parteien sammelt, Inspektionen durchführt und Produkte überprüft.
  3. Massnahmen treffen: Wenn Probleme festgestellt werden, fordert Swissmedic die Verantwortlichen auf, Korrekturen durchzuführen oder ordnet Massnahmen (z.B. Verbote für die Vermarktung bestimmter Produkte) an.

Wenn Swissmedic Massnahmen im Rahmen der Marktüberwachung von Medizinprodukten ergreift, geschieht dies im Rahmen von Verwaltungsverfahren. Diese Verfahren werden durch das entsprechende Bundesgesetz (VwVG; SR 172.021) geregelt.

Einreichung über eMessage – Videoanleitung 

Zur elektronischen Einreichung von Dokumenten im Rahmen von Verwaltungsverfahren steht der eGov Service eMessage zur Verfügung.

Zur Nutzung von eMessage muss ein Benutzerkonto eröffnet werden/vorhanden sein; Einreichungen von Anwenderinnen und Anwendern sowie der Empfang der Swissmedic Korrespondenz erfolgen über dieses Benutzerkonto. 

Die Videoanleitung zeigt die einzelnen Schritte einer Einreichung:

Weitere Informationen zum eGov Service eMessage und dem
Swissmedic Portal: