Die Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24) sieht für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel ohne Indikation eine Zulassung aufgrund einer Meldung nach Artikel 27 bzw. 28 vor. Gemäss Artikel 41 KPAV sind die Einzelmeldungen in der von Swissmedic vorgegebenen Form einzureichen. Swissmedic sieht hierfür die elektronische Form vor und hat zu diesem Zweck die Software HOMANT entwickelt.
Im Rahmen der periodischen Revision der Anhänge der KPAV sind die revidierten Anhänge 6 KPAV (Liste HAS) und 7 KPAV (Liste SC) am 01.07.2025 in Kraft getreten. Auf der Swissmedic Homepage stehen die aktualisierten Stoffstammdaten, welche die revidierten Listen HAS und SC umfassen, als Update für die Software HOMANT kostenlos zum Download zur Verfügung. Ebenfalls stehen die Stammdaten Herstellvorschriften zur Verfügung, die Aktualisierungen der Ph.Eur. Monographie 2371 und den Monographien in Abschnitt H 5.4.4 des HAB umfassen – insofern sich die Herstellvorschriften auf Ausgangsstoffe beziehen. Link zum Download der aktualisierten Stammdaten und weiteren Informationen unter: Software HOMANT (swissmedic.ch)