Anpassungen der Vorlagen Patienteninformation für Phytoarzneimittel und Patienteninformation für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel

15.03.2023

Basierend auf der per 01.03.2023 aktualisierten Wegleitung Arzneimittelinformation für Humanarzneimittel wurden die beiden ausführlichen Vorlagen Patienteninformation für Phytoarzneimittel sowie Patienteninformation für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel aktualisiert sowie besser strukturiert und sind ab dem 15.03.2023 gültig. 

Die Vorlagen stützen sich auf die Vorgaben der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln (SR 812.212.22; AMZV). Für Arzneimittel der Gemmotherapie mit Indikation und asiatische Arzneimittel mit Indikation ist die Vorlage Patienteninformation für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel zu verwenden.