Die Stiftung Antidoping Schweiz hat eine Mitteilung betreffend des illegalen Imports von Dehydroepiandrosteron (DHEA) veröffentlich.
Illegalen Import von Dehydroepiandrosteron (DHEA)
19.11.2020
Swissmedic unterstützt Antidoping Schweiz und rät allgemein davon ab, Arzneimittel auf Online-Seiten ohne jegliche medizinische Kontrolle zu kaufen. Dies gilt auch für Bestellungen von DHEA oder ähnlichen Produkten.
Aufgrund seiner anabolisierenden Wirkung ist DHEA im Anhang der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) aufgelistet und gilt somit als Dopingmittel. Falls Privatpersonen DHEA importieren, sei es mit einer Bestellung auf dem Internet oder bei einer Rückkehr aus dem Ausland, werden die Präparate als Dopingmittel behandelt bzw. als rezeptpflichtige Arzneimittel, falls ein Arztzeugnis vorgelegt wird.
Die grosse Mehrheit der Internetseiten, die DHEA anbieten, haben ihren Sitz in den USA, wo die Behörden den Verkauf von DHEA in Form von Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen haben. Aufgrund der pharmakologischen Wirkung und möglicher Nebenwirkungen ist der Verkauf von DHEA hingegen in der Schweiz nur in Form von rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt.