Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Neuerungen für Mikrobiologische Laboratorien im Bereich übertragbare Krankheiten (PDF, 47 kB, 01.01.2016)Swissmedic Journal 12/2015
Letzte Änderung 24.09.2024