Am 7. August 2022 ist das Verbot von Titandioxid in allen Lebensmitteln in der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten (FAQ Europäische Kommission zu Titandioxid). Analog dazu ist seit Herbst 2022 Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff (E171) in der Schweiz ebenfalls verboten (siehe Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Titandioxid).
Im Gegensatz zur Regelung für Lebensmittel ist Titandioxid als Hilfsstoff in Arzneimitteln in der EU weiterhin zulässig. Grundlage dafür ist die Anfang August 2025 veröffentlichten Analyse der Europäischen Kommission zur Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln. Sie kommt zum Schluss, dass die in Arzneimitteln verwendeten Mengen sehr gering sind und das daraus resultierende Patientenrisiko als vernachlässigbar gilt. Gleichzeitig bestehen derzeit keine gleichwertigen Alternativen, ohne die Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu beeinträchtigen.
Swissmedic nimmt die Analyse der Europäischen Kommission zur Kenntnis und erachtet ein international abgestimmtes Vorgehen als zweckmässig. Der Einsatz von Titandioxid in Arzneimitteln ist in der Schweiz daher ebenfalls weiterhin zulässig.