Anpassung der Wegleitung Zulassung Biosimilar

Aktualisierung von Kapitel 5.10 zur Austauschbarkeit

22.06.2023

Swissmedic hat das Kapitel zur Austauschbarkeit von Biosimilars überarbeitet. Inhaltlich gilt nach wie vor, dass sich geringfügige Unterschiede, die sich aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren ergeben, nicht auf die Sicherheit und Wirksamkeit des Biosimilars im Vergleich zum Referenzpräparat auswirken.

Hintergrund der Überarbeitung sind die von Swissmedic im Rahmen der Zulassung und Marktüberwachung gemachten Erfahrungen zur Sicherheit und Wirksamkeit von Biosimilars, welche die Ergebnisse der breit angelegten Untersuchung der European Medicines Agency bestätigen

Die angepasste Wegleitung Zulassung Biosimilar tritt auf den 22. Juni 2023 in Kraft.