Bei Arzneimitteln für die ausschliessliche Anwendung durch Medizinalpersonen kann künftig auf eine gedruckte Packungsbeilage verzichtet werden – ein QR-Code auf der Verpackung führt direkt zur Fachinformation.
01.12.2025
Mit der Umsetzung der Motion Dobler 23.4183 wird es möglich, bei bestimmten Arzneimitteln auf die Packungsbeilage in Papierform zu verzichten.
Für Arzneimittel, bei denen bereits heute keine Patienteninformation erforderlich ist, kann künftig auf eine beigepackte Fachinformation verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass auf der äusseren Verpackung ein 2-dimensionaler Barcode (z.B. QR-Code) angebracht wird, der direkten Zugang zur Fachinformation ermöglicht.
Die neue Regelung basiert auf dem bestehenden Artikel 14 Absatz 2 der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV; SR 812.212.22) und wird in der Wegleitung Packmittel für Humanarzneimittel beschrieben. Im Rahmen der Überarbeitung wurden in der Wegleitung weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Die angepasste Wegleitung ist ab dem 1. Dezember 2025 gültig.