Swissmedic hat den Einreichetermin für das Zulassungsgesuch präzisiert. Wird der Antrag um Durchführung eines BZV resp. einer bZuL / bIE gutgeheissen, kann das Zulassungsgesuch zum geplanten, mit dem auf dem Formular Entscheidprotokoll angegebenen Termin, eingereicht werden. Die Gesuchstellerin muss Swissmedic jedoch mindestens einen Monat vor Einreichung des Zulassungsgesuches, schriftlich das genaue Datum (genauer Tag) bestätigen, an welchem sie beabsichtigt das Zulassungsgesuch einzureichen (unabhängig vom Stand des Antragsverfahrens).
Das Einreichen des Formulars Firmenmeeting für Zulassungsverfahren ist nicht mehr erforderlich.
Swissmedic hat die Wegleitungen Beschleunigtes Zulassungsverfahren / Befristete Zulassung Humanarzneimittel entsprechend aktualisiert.
Diese finden ab dem 1. April 2025 Anwendung.