Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.
Präzisierung in Rubrik 13 der Vorlage Packungsbeilage Tierarzneimittel
01.06.2023
In der Vorlage «Packungsbeilage Tierarzneimittel», Rubrik 13 «Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich» wurde eine Erläuterung eingefügt um zu verdeutlichen, dass der folgende Abschnitt gelöscht werden kann / angepasst werden soll, wenn dieser inhaltlich nicht mit der Fachinformation übereinstimmt
Die angepasste Vorlage ist ab sofort gültig.