In der Vorlage «Packungsbeilage Tierarzneimittel», Rubrik 13 «Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich» wurde eine Erläuterung eingefügt um zu verdeutlichen, dass der folgende Abschnitt gelöscht werden kann / angepasst werden soll, wenn dieser inhaltlich nicht mit der Fachinformation übereinstimmt
Die angepasste Vorlage ist ab sofort gültig.