Neue psychoaktive Substanzen

Betäubungsmittelverzeichnis um 12 Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe ergänzt

06.12.2021

Um den Missbrauch neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel zu bekämpfen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) heute 12 Einzelsubstanzen und eine Substanzgrupp neu in die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen. Damit sind Herstellung, Handel und Anwendung dieser psychoaktiven Substanzen verboten. Die laufende Ergänzung von Rohmaterialien oder Erzeugnissen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.

Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt auf Antrag des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic. Zusammen mit anderen nationalen und internationalen Behörden bewertet Swissmedic laufend, ob neue synthetische Substanzen oder Substanzklassen missbräuchlich verwendet werden. Die Aufnahme in das Verzeichnis der Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung soll auch verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designer-Drogen wird.

Neue psychoaktive Substanzen (auch als „Designer-Drogen", "Research Chemicals" oder "Legal Highs" bezeichnet) können ein grosses Gesundheitsrisiko sein: Es ist nicht bekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, ob und wie stark sie abhängig machen und wie giftig sie sind. Wegen der ähnlichen chemischen Struktur zu kontrollierten Substanzen kann davon ausgegangen werden, dass diese Substanzen schädlich sind.

Um die missbräuchliche Verwendung dieser Stoffe als Rauschmittel in der Schweiz zu unterbinden, sind 12 Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe neu in die Betäubungsmittelverzeichnisse aufgenommen worden. Aktuell sind 264 Einzelsubstanzen und 14 Gruppen mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung verzeichnet.

Adresse für Rückfragen

Swissmedic
Monika Joos
Leiterin Abteilung Betäubungsmittel

+41 58 464 91 87