Ab 01. September 2022 wird Swissmedic keine Bewilligungen für die Einfuhr von Tierarzneimitteln durch Medizinalpersonen (sog. Sonderbewilligungen) mehr ausstellen

28.06.2022

Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 die Anpassung der Tierarzneimittelverordnung verabschiedet. Diese zielt darauf ab, den sachgemässen Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin zu verbessern sowie die Versorgung mit Tierarzneimitteln sicherzustellen. Die revidierte TAMV tritt am 01. Juli 2022 in Kraft.

Damit kranke Tiere therapiert werden können, müssen genügend geeignete Tierarzneimittel zur Verfügung stehen. Dies ist zunehmend schwierig, da die Auswahl an Tierarzneimitteln stetig zurückgeht und diese fast ausschliesslich im Ausland hergestellt werden. Die Anpassung der Verordnung vereinfacht für die Tierärztinnen und Tierärzte den Bezug von Medikamenten aus dem Ausland. Neu brauchen sie dafür keine Sonderbewilligung von Swissmedic mehr. Bei Ländern mit vergleichbarer Tierarzneimittelkontrolle reicht meist eine elektronische Meldung ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aus. Die Einfuhrvoraussetzungen bleiben jedoch gleich, sodass die Arzneimittel- und Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleiben.

Ab 01.07.2022 sollen Meldungen bzw. Gesuche für die Einfuhr von Tierarzneimitteln beim BLV erfolgen. Weitere Angaben hierzu finden Sie auf der BLV-Webseite unter folgendem Link:

Übergangsphase vom 01.07.2022 bis zum 31.08.2022:
Die Bewilligungsgesuche können bis zum 31. August 2022, weiterhin bei Swissmedic eingereicht werden. Diese Gesuche werden nach bisherigem Recht beurteilt (siehe aktualisierte TAMV Art. 39c, Abs. 2).

Ab 01.09.2022 ist Swissmedic nicht mehr verantwortlich für die Erteilung von Bewilligungen für die Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenen Tierarzneimitteln durch Medizinalpersonen (Sonderbewilligungen).