Nach Artikel 10 des Mutual Recognition Agreements MRA mit der EU wird ein aus Vertretern der beiden Vertragsparteien bestehender gemischter Ausschuss eingesetzt, der für das ordnungsgemässe Funktionieren des Abkommens verantwortlich ist.
Letzter Entscheid des Gemischten Ausschusses vom 1. April 2014: