Die Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24) sieht für asiatische Arzneimittel ohne Indikation eine Zulassung aufgrund einer Meldung nach Artikel 31 vor. Gemäss Artikel 41 KPAV sind die Einzelmeldungen in der von Swissmedic vorgegebenen Form einzureichen. Swissmedic sieht hierfür die elektronische Form vor und hat zu diesem Zweck die Software HOMANT Asia entwickelt.
Im Rahmen der periodischen Revision der Anhänge der KPAV ist der revidierte Anhang 10 KPAV (Liste TAS) am 01.07.2025 in Kraft getreten. Auf der Swissmedic Homepage stehen die aktualisierten Stammdaten, welche die revidierte Liste TAS umfasst, als Update für die Software HOMANT Asia kostenlos zum Download zur Verfügung. Link zum Download der aktualisierten Stammdaten und weiteren Informationen unter: